CDU-Stadtverordnetenfraktion stellt Antrag zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Steuerverwaltung

Themengebiet: Finanzen und Steuern
Die Dreieicher CDU-Stadtverordnetenfraktion hat einen Antrag zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Steuerverwaltung eingebracht. Dieser wird am kommenden Dienstag im Haupt- und Finanzausschuss zum ersten Mal beraten. Wie der Partei- und Fraktionsvorsitzende Hartmut Honka und der Sprecher der CDU im Haupt- und Finanzausschuss Boris Saborrosch gemeinsam erklärten, basiert der Antrag auf dem Kommunal Bericht 2014 des Präsidenten des hessischen Rechnungshofs. In diesem Bericht wurde verschiedene mögliche Bereiche für die interkommunale Zusammenarbeit untersucht. Unter anderem auch der Bereich der Steuerverwaltung im Landkreis Offenbach. „Der Bericht errechnet eine eindeutige Einsparmöglichkeit für unser Stadt bei einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen in unserem Landkreis. Ein Einsparungswert von 0,99 Vollzeitäquivalenten, also fast einer ganzen Stelle, ist in unserem Augen schon sehr beachtlich. Wir hoffen daher sehr eine Mehrheit für unseren Antrag zu erhalten und das der Magistrat im Anschluss andere Kommunen vom Sinn dieser Zusammenarbeit überzeugen zu können“, erklärte Boris Saborrosch.

 

Nachfolgend der Antragstext und die Begründung:

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, mit einer oder mehreren kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Offenbach die Möglichkeiten einer weiteren interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Steuerverwaltung auf Basis des Ergebnisses der Untersuchung des Kommunalberichts 2014 des hessischen Rechnungshofes zu prüfen. Dabei sollen die grundsätzliche Bereitschaft der einzelnen Kommunen zur Zusammenarbeit erfragt sowie eine Abschätzung des mittelfristigen Einsparpotentials dargestellt werden. Darüber hinaus sind Möglichkeiten zur Förderung der interkommunale Zusammenarbeit aus Landesmitteln zu berücksichtigen und darzustellen.

 

Begründung:
Der Kommunalbericht 2014 des Präsidenten des hessischen Rechnungshofs hat die Möglichkeiten der Interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Offenbach untersucht. Insbesondere im Bereich der Steuerverwaltung ergibt sich aus dieser Untersuchung, dass bei allen kreisangehörigen Kommunen ein Ergebnisverbesserungspotential von 19,5% des Personaleinsatzes zu realisieren ist.

Für die Stadt Dreieich ergibt die quantitative Auswertung bei einer interkommunale Zusammenarbeit einen Einsparungswert von 0,99 Vollzeitäquivalenten, wenn das untere Quartil als Bemessungsstandard herangezogen wird (Szenario 1), wie der Bericht auf S. 214 darstellt. Dies entspricht einer Einsparung von 27,3% des bisherigen Personaleinsatzes. Bei der Bemessung des Bestwerts (Benchmark) im Landkreis Offenbach ergibt sich für die Stadt Dreieich sogar ein Ergebnisverbesserungspotential von 1,92 Vollzeitäquivalenten (Szenario 2), oder 52,9% des bisherigen Personaleinsatzes.

Die weiteren Vorteile einer interkommunale Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung überwiegen potentielle Beeinträchtigungen. Die qualitative Auswertung im Kommunalbericht 2014 ergibt, dass die Aufgaben dezentral und ohne zusätzlich Mietkosten erledigt werden können. Darüber hinaus ist von keinem Verlust der qualitativen Standards (gesetzliche Vorgaben) auszugehen. Demgegenüber stehen relevante Auslastungsvorteile der Verwaltungen und der Austausch von Spezialwissen durch die interkommunale Zusammenarbeit.“

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